Finanzielle Hilfen
Eine gute Ausbildung sollte keine Frage der sozialen Herkunft und der finanziellen Leistungsfähigkeit sein. Deshalb können Sie verschiedene finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen. Welche Möglichkeiten es gibt, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Nähere Informationen erhalten Sie als Landkreisbürger bei den genannten Ansprechpartnern im Landratsamt, als Memminger Bürger bei der Stadtverwaltung.
Aufstiegs-BAföG
Raus aus dem Berufsleben und nochmal die Schulbank drücken, um sich weiter zu qualifizieren? Oft ist dies nicht nur eine Frage des Wollens, sondern auch eine Frage der finanziellen Möglichkeiten. Fortbildungen in Voll- und Teilzeit können teuer sein. Mit dem "Aufstiegs-BAföG" wird die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt.
Landkreis Unterallgäu - weitere Informationen und Ansprechpartner Aufstiegs-BAföG Landkreis Unterallgäu
Stadt Memmingen - weitere Informationen und Ansprechpartner Aufstiegs-BAföG Memmingen
Ausbildungsförderung (BAföG)
Eine gute Ausbildung ist wichtig. Durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können Jugendliche und junge Erwachsene eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren - weitgehend unabhängig ihrer finanziellen Verhältnisse. Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet (= Bedarf). Auf den Bedarf werden Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern angerechnet.
Landkreis Unterallgäu - weitere Informationen und Ansprechpartner BAföG Landkreis Unterallgäu
Stadt Memmingen - weitere Informationen und Ansprechpartner BAföG Memmingen
Allgemeine Informationen unter Das neue BAföG
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Wer an Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (auch in Verbindung mit der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses) teilnimmt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Das Gleiche gilt für Auszubildende in einer Berufsausbildung – hier allerdings nur, wenn sie außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen.
Die Berufsausbildungsbeihilfe muss bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit beantragt werden. Dort bekommen Sie auch weitere Auskünfte zu dieser Leistung - erste Infos finden Sie hier.
Erkundigen Sie sich bei der Agentur für Arbeit nach weiteren Fördermöglichkeiten wie Zuschüssen oder Trainings - nähere Informationen finden Sie hier.
Agentur für Arbeit Memmingen Agentur für Arbeit Memmingen
Agentur für Arbeit Mindelheim Agentur für Arbeit Mindelheim
Bildungspaket
Sie würden Ihrem Kind gern die Teilnahme an einer Klassenfahrt ermöglichen, wissen aber nicht, wie Sie dies finanziell stemmen sollen? Ihr Kind benötigt dringend Nachhilfe, Sie können sich aber keinen Nachhilfelehrer leisten? Das "Bildungs- und Teilhabepaket" soll Kindern und Jugendlichen - abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit ihrer Eltern - unter anderem die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen. Bitte beachten Sie: Grundsätzlich muss der Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket jeweils im Voraus gestellt werden!
Landkreis Unterallgäu - weitere Informationen und Ansprechpartner Bildungs- und Teilhabepaket Landkreis Unterallgäu
Stadt Memmingen - weitere Informationen und Ansprechpartner Bildungs- und Teilhabepaket Memmingen
Christliche Arbeiterhilfe e.V. (CAH)
Die Christliche Arbeiterhilfe ist eine eingetragene gemeinnützige Wohlfahrtseinrichtung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung und der Christlichen Arbeiterjugend. Wo Menschen unvorhergesehen in eine Notlage kommen, ist oft eine unbürokratische, schnelle Unterstützung notwendig. So können wir dir z.B. durch kurzfristige Unterstützungsleistungen oder Überbrückungshilfen in schwierigen Lebenssituationen und Notlagen helfen. Welche Angebote die CAH noch hat um dich zu unterstützen findest du hier:
Schulwegkosten-Erstattung
Für Schüler bis einschließlich der 10. Klassen und für Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, ist der Schulweg unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei. Ab der 11. Klasse müssen die Kosten grundsätzlich selbst bezahlt werden - außer die Fahrtkosten pro Familie und Schuljahr liegen zum Beispiel über der so genannten Familienbelastungsgrenze. Dann werden die Kosten der notwendigen Beförderung zur "nächstgelegenen Schule" teilweise erstattet.
Landkreis Unterallgäu - weitere Informationen und Ansprechpartner Schülerbeförderung Landkreis Untrallgäu
Stadt Memmingen - weitere Informationen und Ansprechpartner Schülerbeföderung Memmingen